Weitere Entscheidungen unten: OVG Berlin, 14.02.1994 | BVerwG, 24.01.1992

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1616
OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1994,1616)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.01.1994 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1994,1616)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1994,1616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung: Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB , Besondere städtebauliche Gründe i.S. von § 17 Abs. 2 BauNVO , Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für eine Überschreitung des Nutzungsmaßes, Abwägung bei einer Baukörperfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Maß der baulichen Nutzung; Entwicklungsgebot; Ausgleichsmaßnahmen; Gleichbehandlungsgrundsatz; Abstandsflächen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin, 01.10.1993 - 2 A 8.91

    Bebauungsplan; Negativprüfung; Unzulässigkeit; Abwägung; Privatnützigkeit

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Eine unzulässige Negativplanung würde nur vorliegen, wenn eine positive städtebauliche Zielsetzung lediglich vorgeschoben wäre, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1992, NVwZ-RR 1993, 456; Normenkontrollurteil des Senats vom 1. Oktober 1993 - OVG 2 A 8.91 - S. 16 f.).

    Bei der Festsetzung des Bebauungsplanes XI-39-1 war nach § 25 c Abs. 1 BauNVO 1990 die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132/GVBl. S. 494) anzuwenden, da der Entwurf des Bebauungsplanes nicht vor dem 27. Januar 1990, sondern in der Zeit vom 24. September bis 24. Oktober 1990 (ABl. S. 1704) öffentlich ausgelegen hat, übrigens zusammen mit dem Bebauungsplan XI-172, der Gegenstand des Normenkontrollurteils des Senats vom 1. Oktober 1993 (OVG 2 A 8.91) gewesen ist und dem - zutreffend - die BauNVO 1990 zugrunde gelegt worden ist.

  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Das Eigentum der Antragstellerin wird nicht in seiner Substanz berührt; es wird ihr aus sachgerechten städtebaulichen Erwägungen lediglich die Möglichkeit genommen, den aus ihrem Grundeigentum mit der Errichtung des Dorland-Hauses gezogenen wirtschaftlichen Nutzen noch zu erhöhen (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1987, ZfBR 1987, 203 zur Erhaltungssatzung nach § 39 h BBauG , jetzt § 172 BauGB ).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Ein im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang würde insoweit nicht schon dann vorliegen, wenn die Planbegründung und die Planungsakten keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, daß sich der Plangeber mit der Frage der Abstandflächen abwägend befaßt hat (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 29. Januar 1992, UPR 1992, 193 ).
  • BGH, 30.01.1975 - III ZR 18/72

    Amtspflichten der Gemeinde bei Beschlußfassung über einen Bebauungsplan; Begriff

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit wäre überschritten, wenn offensichtlich die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks der Antragstellerin nur deshalb beschränkt worden wäre, um eine weitere Bebauung der Nachbargrundstücke zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1975, DVBl. 1976 S. 173).
  • OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91

    Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Projektplanung, Eigentumseingriff, Abwägung,

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Eine unzulässige, zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führende Bindung würde nur dann vorliegen, wenn sich der Plangeber durch das vom Bauherrn vorgelegte Projekt so gebunden fühlt, daß für eine dem § 1 Abs. 6 BauGB gerecht werdende Abwägung kein Raum mehr wäre, wenn sich der Plangeber vorzeitig endgültig festgelegt hätte (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1991, 0VGE Berlin 19, 231 = BRS 52 Nr. 166 = LKV 1992, 201).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Dem Zulässigkeitserfordernis des Rechtsschutzinteresses ist genügt, wenn sich nicht ausschließen läßt, daß die gerichtliche Entscheidung für den Antragsteller gegebenenfalls von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Mai 1993, UPR 1993, 306, 307).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Gegenstand der Planung ist das Dorland-Haus in seiner Beziehung zur aktuellen Stadtstruktur und in seiner stadträumlichen Funktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1987, BVerwGE 78, 23, 29).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Eine unzulässige Negativplanung würde nur vorliegen, wenn eine positive städtebauliche Zielsetzung lediglich vorgeschoben wäre, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1992, NVwZ-RR 1993, 456; Normenkontrollurteil des Senats vom 1. Oktober 1993 - OVG 2 A 8.91 - S. 16 f.).
  • VG Berlin, 11.05.1990 - 13 A 224.88
    Auszug aus OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
    Die dagegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin mit dem Urteil vom 11. Mai 1990 (VG 13 A 224.88) abgewiesen und ausgeführt, die Festsetzungen des Bebauungsplanes XI-39 seien hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß

    Es bestehen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die Antragsgegnerin infolge des Aufgreifens des Planungswunsches der I. sowie durch den Abschluss eines notariellen Kaufvertrags mit dieser Gesellschaft über das Grundstück mit Rücktrittsrecht für den Fall, dass für das Projekt kein Baurecht begründet werden kann, derart an das vom Bauträger vorgestellte Projekt gebunden und vorzeitig in ihrem Planungsermessen festgelegt hat, dass für eine den Anforderungen des § 1 Abs. 7 BauGB gerecht werdende Abwägung kein Raum mehr war (vgl. dazu z.B. OVG Berlin, Urteil vom 14. Januar 1994 - 2 A 9.91 -, NVwZ-RR 1995, 69 und juris, Rn. 47, m.w.N.).

    Mit der Voraussetzung, dass besondere städtebauliche Gründe die Überschreitung erfordern müssen, hat der Verordnungsgeber die Überschreitung der Obergrenzen in zweifacher Hinsicht an verschärfte Anforderungen geknüpft: Zum einen sollte mit der Ersetzung des Wortes "rechtfertigen" in der Vorgängervorschrift des § 17 BauNVO 1977 durch "erfordern" klargestellt werden, "dass es sich bei den Bestimmungen der Abs. 2 und 3 um Ausnahmeregelungen handelt, bei denen aus ökologischen Gründen eine restriktive Handhabung vorzusehen ist" (so BR-Drs. 354/89, S. 8; s. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 4 NB 7/96 -, BauR 1997, 442 und Rn. 6); zum anderen setzt die Maßüberschreitung eine städtebauliche Ausnahmesituation voraus, das heißt eine städtebauliche Situation, die nicht alltäglich und nicht in beliebiger örtlicher Lage anzutreffen ist; reguläre städtebauliche Gründe in einer Standardsituation reichen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 4 CN 17.98 -, ZfBR 2000, 191 und juris, Rn. 31; s.a. OVG Berlin, Urteil vom 14. Januar 1994, a.a.O., Rn. 37 ff.).

    § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauNVO verlangt vielmehr ein über die Befriedigung wirtschaftlicher Interessen hinausgehendes städtebauliches Konzept, das die Überschreitung der Obergrenzen notwendig macht, weil sonst der gemeindlichen Entwicklung und den Grundsätzen der Bauleitplanung nicht entsprochen werden kann (vgl. dazu Söfker, a.a.O.; s. dazu auch: OVG Berlin, Urteil vom 14. Januar 1994, a.a.O., Rn. 39; VGH BW, Urteil vom 8. September 1995 - 8 S 850.95 -, ZfBR 1996, 177 und juris, Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

    Der Begriff der städtebaulichen Erforderlichkeit ist vielmehr im Sinne eines "vernünftigerweise Gebotenseins" auszulegen (vgl. bereits OVG Berlin, Urteil vom 14. Januar 1994, BRS 56 Nr. 42 = NVwZ-RR 1995, 69, 70 f.).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Besondere städtebauliche Gründe sind solche von besonderem Gewicht; es muss eine außergewöhnliche städtebauliche Situation vorliegen und ein solches Maß an öffentlichem Interesse an der Verwirklichung des bestimmten städtebaulichen Planungsziels bestehen, dass dafür sogar die Abweichung von der Regelfestsetzung in Kauf genommen wird (Fickert/Fieseler, a. a. O., § 17 Rdnr. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1997 - 3 S 2023/97 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 14.01.1994 - 2 A 9.91 - BRS 56 Nr. 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 2 A 15.09

    Bebauungsplan für Grundstücke an der Württembergischen Straße im Bezirk

    Insbesondere geht es vorliegend auch nicht um die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als besonderer städtebaulicher Grund im Sinne des § 17 Abs. 2 BauNVO anerkennungswürdige Umsetzung einer besonderen, qualifizierten planerischen Lösung bzw. städtebaulichen Idee (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 4 NB 42.93 -, Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 5; vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 17 Rn. 28) sowie um die Berücksichtigung stadtgestalterischer Gesichtspunkte in einer städtebaulich herausgehobenen Situation (vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 14. Januar 1994 - OVG 2 A 9.91 -, NVwZ-RR 1995, 69, 71; Beschluss vom 9. November 1999 - OVG 2 SN 25.99 -, BRS 62 Nr. 27).
  • OVG Sachsen, 06.06.2001 - 1 D 442/99

    Ausfertigungsvermerk einer Satzung; Überprüfung eines Bebauungsplan;

    Jedenfalls wird es in der Literatur und der Rechtsprechung für möglich gehalten, den nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO im Falle der Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung erforderlichen Ausgleich zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch die Zuordnung von Grünflächen zu erbringen (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.1.1994, NVwZ-RR 1995, 69, 71; VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 10.12.1997, BRS 60 Nr. 33; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Losebl. Stand 1.11.2000, § 17 BauNVO RdNr. 34; Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Aufl. 1992, § 17 RdNr. 45).

    Ein Abstellen auf eine bloßeRechtfertigung könnte die Entscheidung des Satzungsgebers deshalb schon aus diesem Grund fehlerhaft sein lassen (vgl. dazu OVG Berlin, Urt. v. 14.1.1994, NVwZ-RR 1995, 69, 71).

    Derartige wirtschaftliche Überlegungen vermögen jedoch - jedenfalls für sich genommen - besondere städtebauliche Gründe i.S.v. § 17 Abs. 2 BauNVO nicht zu begründen (OVG Berlin, Urt. v. 14.1.1994, aaO, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.9.1995, BRS 57 Nr. 82; OVG NRW, Urt. v. 5.10.2000, aaO).

  • OVG Berlin, 25.08.1995 - 2 A 4.93

    Bauleitplanung: Zugrundelegung eines Wettbewerbsergebnisses, Festsetzung eines

    Eine Überschreitung der im Flächennutzungsplan dargestellten Geschoßflächenzahl durch Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan ist nur dann ein Entwickeln, das mit den Regelungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Einklang steht, wenn die Voraussetzungen des hier, wegen der Auslegung des Entwurfs im Jahre 1937, noch anwendbaren (vgl. § 25 c Abs. 1 BauNVO 1990) § 7 Abs. 10 BauNVO 1977 vorliegen {vgl. zu § 17 Abs. 2 und 3 BauNVO 1990 das Normenkontrollurteil des Senats vom 14. Januar 1994, OVGEB 21, 104 = NVwZ-RR 1995, 69 = DWW 1995, 87).

    Anders als nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauNVO 1990 ist es nicht notwendig, daß besondere städtebauliche Gründe die Maßüberschreitung "erfordern" (vgl. dazu das Normenkontrollurteil des Senats vom 14. Januar 1994 a.a.O.); es reicht aus, daß sie die Überschreitung "rechtfertigen".

    Wesentliches Planungsziel war der freie Stadtplatz gegenüber dem Theater des Westens im Zusammenhang mit dem angrenzenden Fußgängerbereich an der Sahntrasse (vgl. zur Sicherung von Freiflächen für die Gestaltung des Ortsbildes und die Hervorhebung eines markanten Bauwerks in exponierter Lage das Normenkontrollurteil des Senats vom 14. Januar 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.1997 - 4 NB 7.96

    Bauplanungsrecht - Maß der baulichen Nutzung, Rechtsänderung durch BauNVO 1990

    Daß in diesem Normzusammenhang der Wortwechsel von "rechtfertigen" zu "erfordern" eine Verschärfung der Vorschrift zur Folge hat, legt bereits der Wortlaut nahe und entspricht daher auch allgemeiner Meinung (vgl. etwa Fickert/Fieseler, Rn. 59 zu § 17 BauNVO; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Rn. 87 zu § 17 BauNVO; Gaentzsch, BauNVO 1990, Erl. Nr. 4 a; Müller/Weiss, 7. Auflage, zu § 17 Abs. 3 BauNVO; Leder/Scholtissek, 5. Auflage, Rn. 5 zu § 17 BauNVO; OVG Berlin, Urteil vom 14. Januar 1994 - 2 A 9.91 - BRS Bd. 56 Nr. 42 = UPR 1994, 320).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

    Besondere städtebauliche Gründe sind solche von besonderem Gewicht; es muss eine außergewöhnliche städtebauliche Situation vorliegen und ein solches Maß an öffentlichem Interesse an der Verwirklichung des bestimmten städtebaulichen Planungsziels bestehen, dass dafür sogar die Abweichung von der Regelfestsetzung in Kauf genommen wird (Fickert/Fieseler, a.a.O., § 17 Rdnr. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1997 - 3 S 2023/97- zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 14.01.1994 - 2 A 9.91- BRS 56 Nr. 42 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Richtig ist insoweit lediglich, dass der 2. Senat des OVG Berlin in einer Entscheidung vom 14. Januar 1994 (OVG 2 A 9.91 - OVGE 21, 104, 110) den Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans als den für die Abwägung maßgeblichen im Sinne des § 214 Abs. 3 BauGB angesehen hat.
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

    Besondere städtebauliche Gründe sind solche von besonderem Gewicht; es muss eine außergewöhnliche städtebauliche Situation vorliegen und ein solches Maß an öffentlichem Interesse an der Verwirklichung des bestimmten städtebaulichen Planungsziels bestehen, dass dafür sogar die Abweichung von der Regelfestsetzung in Kauf genommen wird (Fickert/Fieseler, a. a. O., § 17 Rdnr. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1997 - 3 S 2023/97 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 14.01.1994 - 2 A 9.91 - BRS 56 Nr. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Darlegung eines Verfahrensfehlers; Heilung

  • OVG Berlin, 23.08.1996 - 2 B 18.93

    Bauleitplanung: Bestimmtheit einer Bebauungsplanfestsetzung, Ausweisung eines

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 245/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 2 A 11.07

    Bebauungsplan "Brücker Zentrum"

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07

    Abwägung seitens der Senatsverwaltung muss vor Zustimmung des Abgeordnetenhauses

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 2 A 19.07

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 8 S 3611/94

    Überschreitung der Obergrenzen für die Geschoßflächenzahl aus städtebaulichen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1997 - 3 S 2023/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Überschreitung der Obergrenzen für die

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 8 S 850/95

    Überschreitung der Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung - wirtschaftliche

  • OVG Berlin, 24.03.1995 - 2 A 4.94

    Bauplanungsrecht, Normenkontrollverfahren, Entwicklungsgebot, Abwägungsgebot,

  • OVG Berlin, 09.11.1999 - 2 SN 25.99

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung ; Nichtigkeit eines Bebauungsplans ;

  • OVG Berlin, 31.01.1997 - 2 A 5.96

    Bauleitplanung: Maßgeblicher Zeitpunkt für Planaufstellung und Bürgerbeteiligung,

  • OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96

    Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.02.1994 - 2 A 9.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,18843
OVG Berlin, 14.02.1994 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1994,18843)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.02.1994 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1994,18843)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1994,18843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,18843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Flächennutzungsplan; Nutzungsmaß; Überschreitung; Ausgleichsmaßnahmen

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1992 - 2 A 9.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,16645
BVerwG, 24.01.1992 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1992,16645)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1992 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1992,16645)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - 2 A 9.91 (https://dejure.org/1992,16645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,16645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.02.1971 - VI C 27.66

    Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit - Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1992 - 2 A 9.91
    Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von der Verpflichtung, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. u.a. Beschluß vom 3. Februar 1971 - BVerwG 6 C 27.66 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht